Erzabt Raphael Walzer von Beuron beauftragte als Bauherr des neuen Benediktinerinnenklosters in Kellenried den Freiburger Oberregierungsbaurat Prof. Adolf J. Lorenz (1882-1970) mit der Planung. Lorenz gehörte zu jener Zeit zu den "beachtetsten Architekten Deutschlands".
Sein Stil, wie er sich auch im Idealplan für das Kloster in Kellenried zeigt, wird dem "Dritten Barock" zugerechnet, in dem sich neobarocke Formen mit Elementen aus Jugendstil und Neuer Sachlichkeit verbinden.
Der Kellenrieder Idealplan orientiert sich an den großen Klosteranlagen Oberschwabens, wurde aber nur etwa zur Hälfte ausgeführt.
Grundsteinlegung war am 15. Juli 1923.
Am 7. Sept. 1924 konnten die Gründerinnen einziehen und mit dem Fest Mariä Geburt das feierliche Gotteslob in Kellenried beginnen.
Im November 1924 mußten die Arbeiten am Außenbau aus finanziellen Gründen eingestellt werden. Die provisorisch eingerichtete Kirche wird am 16. November 1925 benediziert. Außer einem 1930 gestifteten Altar bleibt die Ausstattung der Abteikirche nach dem Idealplan unvollendet. Von 1940 bis 1945 was das Kloster von der Gestapo beschlagnahmt, der Konvent lebte im Exil.
Zwischen 1955 und 1965 werden noch einige Baulücken der Klosteranlage geschlossen (Anbau der Gästekirche, Westflügel, Verlängerung der Nordseite). Die lange ersehnte Kirchweihe kann am 15. Mai 1958 gefeiert werden.
Eine künstlerisch einheitliche Gestaltung im Innenraum der Kirche wurde aber erst mit der ab 1983 einsetzenden umfassenden Renovierung möglich.
Die Aufgabe lag in den Händen des Kölner Bildhauers Prof. Elmar Hillebrand. In Zusammenarbeit mit dem Konvent entstand das Gesamtkonzept für die Neugestaltung der liturgischen Orte (Altar, Tabernakelstele, Ambo), für die Fenster, das Chorgestühl und die beiden Orgeln.
Risikogruppen
In der Pandemie sind wir täglich mit Regeln konfrontiert – dieses muss eingehalten werden, jenes ist verboten, anderes geht nur unter bestimmten Bedingungen. Viele Menschen mögen es gar nicht, dass ihnen etwas vorgeschrieben wird. Geht es um Leben und Tod, wächst jedoch die Bereitschaft, Vorschriften zu akzeptieren. Es kann sich sogar zeigen, dass manche Regel für eine dauerhafte Beobachtung taugt.
Die Virologen haben den Blick darauf gelenkt, dass Senioren und Kinder besonders geschützt werden müssen. Sie gehören zur Risikogruppe in der Pandemie. Aber nur dann? Sind sie nicht die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft am Beginn und am Ende des Lebens?
Dieser Gedanken findet sich schon in der Benediktsregel. Dort gibt es ein warmherziges Kapitel über „Greise und Kinder“ (RB 37): „Zwar neigt der Mensch schon von Natur aus zu barmherziger Rücksicht auf die Lage der Alten und Kinder; doch soll auch durch die Autorität der Regel für sie gesorgt sein. Immer achte man auf ihre Schwäche. Für die Nahrung darf die Strenge der Regel keinesfalls gelten. Vielmehr schenke man ihnen Güte und Verständnis; sie dürfen schon vor der festgesetzten Zeit essen.“ Das ist pure Menschlichkeit, die anrührt.
Als Corona im März das Leben veränderte und für ältere Menschen notwendige Besorgungen außer Haus nicht mehr möglich waren, hat sich sehr viel Solidarität gezeigt, vor allem in der jungen Generation. Diese heilsame Aufmerksamkeit füreinander wollen wir nicht wieder verlieren.
C.D.